Riester Rente und Riester Vergleich

Die nach dem Schöpfer Walter Riester benannte Riesterrente bietet abhängig Beschäftigten den Vorteil, Altersvorsorge so zu betreiben, dass der Staat sich kräftig mit daran beteiligen muss. Dafür können aber nur zertifizierte Verträge angemeldet werden. Für die Zertifizierung müssen bestimmte vertragliche Voraussetzungen erfüllt werden, die sicherstellen, dass die daraus fließenden Mittel ausschließlich zweckbestimmt, nämlich zur Absicherung der Lebenshaltungskosten im Alter eingesetzt werden können.

Wer eine Versicherung über eine Riesterrente abschließt, der hat den Vorteil, dass dieser Vertrag weder beim Bezug von Hartz IV verwertet werden muss, noch in irgendwelche Vollstreckungsmaßnahmen gegenüber dem Versicherungsnehmer einbezogen werden darf.

Je nach Höhe der gezahlten Beiträge gibt es vom Staat recht hohe Zulagen, die eine deutlich bessere Rentabilität gegenüber allen anderen Formen der privaten Rentenvorsorge sichern. So bekommt ein Alleinstehender pro Jahr seit 2008 maximal 154 Euro an Zulagen. Pro Kind kann man noch einmal einen Zuschuss von 185 Euro beantragen. Voraussetzung ist, dass der Bezugsberechtigte bei der Riesterrente auch gleichzeitig der Kindergeldempfänger ist.

Um die vollen Zulagen erhalten zu können, muss ein bestimmter Teil des Einkommens für die Altersvorsorge aufgewendet werden. Während das 2002 noch ein Prozent des Einkommens war, werden für 2008 schon vier Prozent Einsatz gefordert, wobei der Höchstbetrag bei 2.100 Euro je Kalenderjahr liegt.

Als Gegenstück zur Riesterrente wurde für freiberuflich Tätige und Selbstständige die so genannte Rürup Rente geschaffen, bei der ebenfalls staatliche Zulagen in die Altersvorsorge einfließen.

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